Erbrecht bei Ihrer Anwältin Dr. Bleckmann in Salzburg
- Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
- Testamentserrichtung
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Schenkungen auf den Todesfall
- Vertretung in streitigen Verlassenschaftsverfahren
Zur Regelung erbrechtlicher Ansprüche zu Lebzeiten bietet Dr. Bleckmann eine umfassende Beratung und insbesondere die Errichtung von Testamenten, Vermächtnisse, Erbverträgen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen und Schenkungen auf den Todesfall an. Eine klare letztwillige Verfügung unter Anleitung eines Rechtsanwaltes vermeidet Streitigkeiten nach dem Tod. Dr. Bleckmann vertritt sie auch, wenn es nach dem Tod zu Streitigkeiten kommt.
Sollten Sie Ihr Anliegen nicht in dieser Aufzählung gefunden haben, kontaktieren Sie Dr. Bleckmann telefonisch: 0662 / 871 871.