Honorar
Faire und nachvollziehbare Honorargestaltung.
Das Honorar des Rechtsanwaltes berechnet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). In Einzelfällen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit ein Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren.
Gerne informiert Dr. Bleckmann Sie ausführlich über die für Sie konkret anfallenden Kosten.
In Einzelfällen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren